Abbruch- und Abrissarbeiten:
Bevor Neues entstehen kann, ist es erforderlich, bestehende Objekte abzureißen. Unser Unternehmen übernimmt die komplette Abwicklung von der Absicherung bis zur vorschriftsgemäßen Entsorgung der
Baurestmassen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Alsag (Altlastensanierungsgesetz).
Seit 1. Jänner 2016 nach der neuen Recycling-Baustoffverordnung.
(Hier der Link dazu)
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/t/Leitfaden-zur-Recycling-Baustoffverordnung_November-2015.pdf
Als Referenz zählt unter anderem: